AGB

AGB

1.     Zustandekommen des Mietvertrages:

Die Hausverwaltung Peter Lange handelt, sofern sie nicht selbst Eigentümer des zu vermietenden Objekts ist, im Auftrag und auf Kosten der Eigentümer und vermittelt Ferienhäuser und Ferienwohnungen. Der Mietvertrag nach Maßgabe der darin enthaltenen Bestimmungen sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt durch die Rücksendung des unterzeichneten Mietvertrages oder die zu leistende Anzahlung zustande.

2.     Rechte & Pflichten:

Der Vermittler verpflichtet sich, die Ferienwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben. Die Betten sind, sofern die Wäschepakete (entsprechend) gebucht sind, bezogen. Zum Start stellen wir Verbrauchsartikel (Toilettenpapier/Spülmittel), um für die ersten Tage versorgt zu sein. Danach ist der Mieter für weitere Verbrauchsartikel als Selbstversorger selbst zuständig. Auch stellen wir kein Waschpulver für eventuell vorhandene Waschmaschinen zur Verfügung.

Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Ob Huts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Vermittler tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermittler Ersatz leistet. Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am Mietobjekt oder an dem Hausrat umgehend dem Vermittler anzuzeigen und zu ersetzen. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Wohnungs- / Grundstücksnachbarn zu nehmen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermittler den vereinbarten Mietpreis innerhalb der Zahlungsfristen zu zahlen.

3.     An-/Abreise & Schlüsselübergabe:

Am Anreisetag steht dem Mieter die bestellte Ferienwohnung oder das Ferienhaus ab 17 Uhr zu Verfügung.

Sobald die Wohnung bezugsfertig ist, wird sowohl ein Schlüssel, als auch ein Begrüßungsschreiben sichtbar am Haus- oder Wohnungseingang angebracht. 

Der zweite Wohnugsschlüssel liegt in der Wohnung, zusammen mit den Gastkarten und weiteren Unterlagen auf dem Ess- oder Wohnzimmertisch.

Der Mieter erhält 2 kombinierte Wohnungs-/Hausschlüssel. Der Verlust eines oder der Schlüssel muss sofort angezeigt werden. Die Kosten für eine Neubeschaffung werden dem Mieter berechnet.

Bitte kontaktieren Sie nach dem Einzug Ihre/n, in der Gästemappe benannten, Wohnungsbetreuer/in. (Bei Anreise nach 18 Uhr, bitte erst am nächsten morgen ab 9 Uhr anrufen)

Am Abreisetag muss der Gast die/das bestellte Ferienwohnung/-haus bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermittler die Gelegenheit zu geben, es für den nachfolgenden Gast wiederherzurichten.

Das Mietobjekt ist am Abreisetag "besenrein" zu verlassen. Unter „besenrein“ verstehen wir: Mülleimer leeren, Flaschen und Papier entsorgen, Bad von grobem Schmutz befreit, Handtücher und Bettwäsche (abgezogen von den Betten) in die Wanne oder Dusche, Spülmaschine ausgeräumt und offen/benutztes Geschirr und Gläser gespült, alle Räume gefegt/bei Teppich gesaugt, Tisch abgewischt, den Kühlschrank leeren und offen stehen lassen.

Im Weiteren sind bei der Abreise alle Fenster und Türen zu schließen sowie ggf. die Gartenmöbel vor Sturm zu sichern.

Der An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Eine garantiert frühere Anreise/spätere Abreise ist, auch nach Absprache gegen eine zusätzliche Gebühr nicht möglich.

4.     Allgemeine Verpflichtungen/Hausordnung:

  1. 1. Belegungskapazitäten:

Das Mietobjekt darf nur bis zu der angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Bitte achten Sie bei der Anfrage darauf die angegebenen Belegungskapazitäten nicht zu überschreiten. Diese sind fix und bieten keinen Spielraum.

  1. 2. Rauchen:

Dem Mieter ist bekannt, dass es sich um eine Nichtraucherwohnung/Haus handelt und somit das Rauchen in der Wohnung/Haus nicht gestattet ist. Das betrifft auch E-Zigaretten. Bei Nichteinhaltung ist der Vermittler berechtigt eine zusätzliche Sonderendreinigung entsprechend der Pauschalen zusätzlich zu berechnen..

  1. 3. Haustiere:

Das Mitbringen von Haustieren ist nur gestattet, wenn es bei dem Mietobjekt explizit ausgewiesen ist. Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt allein in den Objekten gelassen werden. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, dass sich Haustiere in den Betten aufhalten.

Der Vermittler ist berechtigt bei Zuwiderhandlung einen sofortigen Auszug, bzw. die Entfernung des Haustieres zu verlangen und zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen. Auch bei Objekten, bei denen das Mitbringen von Haustieren ausgeschlossen ist, kann nicht garantiert werden, dass sich niemals Tiere im Haus befunden haben. 

  1. 4. WLAN- und Internet-Nutzungsvereinbarung/TV/Telefonie:
    1. Das WLAN in der Ferienwohnung ist nur innerhalb des gebuchten Zeitraumes zu benutzen.
    2. Die tatsächliche und dauerhafte Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs wird auf Grund der Insellage nicht gewährleistet (Ausfälle nach 19 Uhr werden erst am Folgetag ab 9 Uhr behoben).
    3. Die Nutzerdaten (Benutzerzugang und Passwort) dürfen lediglich von den Mietern genutzt werden und nicht an Dritte weitergereicht werden.
    4. Schließen Mieter über das WLAN-Netzwerk der Ferienwohnung Rechtsgeschäfte ab, sind sie allein für die daraus entstehenden Kosten verantwortlich.
    5. Der Mieter verpflichtet sich dazu, bei der Nutzung des WLAN geltendes Recht einzuhalten und das WLAN nicht zu folgenden Zwecken zu nutzen: Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material; Versand von belästigenden, bedrohenden oder verleumderischen Inhalten; Versand von SPAM (Massenbenachrichtigungen).
    6. Der Vermittler wird von sämtlichen Ansprüchen, Schadensersatzforderungen und Kosten, welche durch eine widerrechtliche Nutzung des WLAN-Anschlusses durch den Mieter entstehen, freigestellt
    7. Das unberechtigte Zurücksetzen/Neustarten von Routern, sowie das Verstellen von SAT-Anlagen und TV-Geräten wird kostenpflichtig zu Lasten des Mieters behoben
  1. 5. Kamin/Ofen:

In Häusern oder Wohnungen die einen Kamin oder Ofen enthalten, stellt der Vermittler kein Kaminholz.

  1. 6. Grundstücksarbeiten:

Gartenarbeiten, kurzfristige Reparaturarbeiten bzw. Instandhaltungsarbeiten zu ortsüblichen Zeiten sind zumutbar.

4. 7. Gartenmöbel:

Bitte beachten Sie, dass wir unseren Gästen die Nutzung der Gartenmöbel ausschließlich in der Zeit vom 15. April bis 15. Oktober ermöglichen können. Auf Grund von witterungsbedingten Einschränkungen ist es uns leider nicht möglich, diese Option zu einem anderen Zeitpunkt anzubieten.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei anstehendem Sturm der Mieter verantwortlich ist, die Gartenmöbel entsprechend zu sichern oder an der Hauswand zusammenzustellen.

5.     Nebenkosten:

Der Mietpreis schließt folgende Nebenkosten ein:  StromWasserHeizungInternet.

Die Kosten für eine Endreinigung sind ebenfalls im Tagespreis enthalten. Sollte zusätzlicher Reinigungsaufwand entstehen, weil das gemietete Objekt bei Abreise nicht besenrein verlassen wird, wird dem Mieter die anfallende Sonderendreinigung entsprechend der Pauschalen zusätzlich berechnet.

Sonderendreinigung bei Objekten mit einer Maximalbelegung von: 2P. = 120,-€ / 3-4P. = 150,-€ / 5+P. 200,-€

Unter „besenrein“ verstehen wir: Mülleimer leeren, Flaschen und Papier entsorgen, Bad von grobem Schmutz befreit, Handtücher und Bettwäsche (abgezogen von den Betten) in die Wanne oder Dusche, Spülmaschine ausgeräumt, alle Räume gefegt/bei Teppich gesaugt, Tisch abgewischt, benutztes Geschirr und Gläser gespült.

Hinterlässt der Mieter das Mietobjekt nicht „besenrein“, so ist der Vermittler berechtigt, dem Mieter den zusätzlichen Reinigungsaufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Übergabe des Mietobjekts an den Nachmieter aufgrund des zusätzlichen Reinigungsaufwandes.

6.     Zusatzleistungen/-kosten:

  1. 1. Buchungsgebühr:

Mit Abschluss jeder Buchung berechnen wir eine Buchungsgebühr von 35,- €.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Arbeitsaufwandes für die Erstellung von Verträgen, die Beratung und weiteren Vertragsänderungen.

Mit der Buchungsgebühr entfallen weitere Extrakosten durch Umbuchungen oder Stornierungen. Ausgenommen davon sind unsere allgemeinen Stornierungsrichtlinien.

Die Buchungsgebühr wird in jedem Fall berechnet und ist nicht erstattungsfähig.

  1. 2. Haustiere:

In ausgewiesenen Objekten nehmen wir max. ein Haustier nach Absprache zum Tagessatz 10,- € auf.

  1. 3. Wäschewechsel:

Bei einer Buchung von mindestens 21 Nächten oder länger, steht Ihnen ein Wäschewechsel kostenfrei zu. Bei Buchungen unter 21 Nächten ist bei uns kein Wäschewechsel vorgesehen.
a Sie in unseren Ferienunterkünften Selbstversorger sind, wäre es wünschenswert Sie würden die, zumeist gegebenen, Waschmöglichkeiten des Hauses nutzen.

Gerne können wir Ihnen auch während Ihres Aufenthaltes einen Wäschewechsel anbieten. Dieser muss bitte mit einem Vorlauf von mindestens 3 Tagen angemeldet werden. Sie erhalten von uns immer ein vollständiges Wäschepaket zum Preis von 25,- €. Zu zahlen in bar bei Zustellung (oder in Absprache mit Ihrer/-em Wohnungsbetreuer/-in)

Ein Wäschepaket ist für 1 Person gedacht und setzt sich zusammen aus: 1 Kopfkissenbezug, 1 Oberbettbezug,
1 Spannbettlaken, 2 große Handtücher, 2 kleine Handtücher (+2 Geschirrtücher für die gesamte Belegung, keine Strandlaken)

  1. 4. Zwischenreinigung:

Grundsätzlich ist bei uns keine Zwischenreinigung vorgesehen. Da Sie in unseren Ferienunterkünften Selbstversorger sind, wäre es wünschenswert Sie würden die, zumeist gegebenen, Reinigungsutensilien des Hauses selbst nutzen.

Sollten Sie dennoch eine Zwischenreinigung wünschen so kann diese frühestens ab einer Mindestmietzeit von 14 Nächten gebucht werden und muss mit mindestens 3 Tagen Vorlauf angemeldet werden. Die Zwischenreinigung wird mit den, im Vertrag ausgewiesenen, Kosten für eine Endreinigung berechnet.

  1. 5. Kinderbett/-hochstuhl:

In ausgewiesenen Objekten die für Kleinkinder geeignet/erlaubt sind stellen wir ein Kinderbett/-hochstuhl kostenfrei bereit.

  1. 6. Kurzreisezuschlag:

Für die Unterschreitung der Mindestmietzeit behalten wir uns vor pro unterschrittenem Tag einen Kurzreisezuschlag von 50% des geltenden Tagespreises zu berechnen. Dies gilt nicht für Belegungslücken oder Anschlusstermine.

  1. 7. Gepäckversand:

Für den Versand von Gepäckstücken an die Versandadresse und Zustellung zur Unterkunft berechnen wir je Gepäckstück 10,- €. Zu zahlen in bar bei Zustellung (oder in Absprache mit Ihrer/-em Wohnungsbetreuer/-in).

Bitte senden Sie Ihre Gepäckstücke nur an unsere nachstehende Versandadresse, nicht unsere Firmenadresse.

Wichtig ist, dass Sie den Wohnungsnamen und den Namen, welcher die Wohnung gebucht hat, oder auch die Buchungsnummer leserlich mit vermerken. Dies gilt auch für die Mitreisenden Personen. 
Nur so können wir einen Transport in die richtige Wohnung gewährleisten. 

Hausverwaltung Familie Lange
(Garage)
Mittelstraße 9
25946 Wittdün auf Amrum

Die Abholung des Gepäcks erfolgt ab der Ferienunterkunft und ist durch den Gast selbst zu organisieren.

  1. 8. Fundsachen:

Das Nachsenden von Fundsachen wird dem Mieter mit einer Pauschale von 10,- € plus Versandkosten in Rechnung gestellt.

7.     Mindestmietzeit:

In der Nebensaison beträgt unsere Mindestmietzeit in allen Objekten 7 Nächte, sowie in der Hauptsaison 10-14 Nächte, je nach Objekt. Sind kürzere Aufenthalte durch Belegungslücken oder Anschlusstermine zur Vermietung freigegeben, sind diese auf Nachfrage buchbar.

8.     Zahlungsbedingungen:

Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen fällig.  Die Restzahlung erfolgt gemäß Mietvertrag oder spät. 14 Tage vor Anreise. Die Zahlung kann in Form von Einzahlung/Überweisung erfolgen. Die Zahlung per EC- oder Kreditkarte vor Ort ist nicht möglich.

9.     Rücktritt vom Mietvertrag:

Der Vermittler ist dazu berechtigt, von dem Vertrag außerordentlich zurückzutreten, sollte der Mieter die Vorauszahlung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen entrichten.

Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit stornieren. Stornierungen bedürfen generell der Schriftform gegenüber dem Vermittler per E-Mail, Post oder Fax. Es zählt jeweils das Eingangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

In diesem Fall ist der Vermittler berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach der folgenden Staffelung zu berechnen:

  • 20% der Übernachtungskosten zzgl. Buchungsgebühr bei Rücktritt bis 57 Tage vor Mietbeginn.
  • 40% der Übernachtungskosten zzgl. Buchungsgebühr bei Rücktritt ab dem 56. bis zum 29. Tag vor Mietbeginn.
  • 80% der Übernachtungskosten zzgl. Buchungsgebühr bei Rücktritt ab dem 28. bis zum 15. Tag vor Mietbeginn.
  • 100% der Übernachtungskosten zzgl. Buchungsgebühr und abzgl. der in den AGB Kosten für eine Endreinigung bei Rücktritt ab 14 Tage vor Mietbeginn.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Die Kurabgaben erhalten Sie bei einer Stornierung in jedem Fall zurück. Bei Mietabbruch während des Aufenthaltes ist der Mietpreis in voller Höhe zu leisten, eine anteilige Erstattung nicht genutzter Miettage erfolgt nicht. Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung im Krankheitsfall oder Tod empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.

Beiden Vertragsparteien bleibt es unbenommen, das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn einer der Parteien ein Festhalten an dem Vertragsverhältnis unzumutbar ist. Ein solcher wichtiger Grund liegt für den Vermittler unter anderem dann vor, wenn der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört, das Mietobjekt unberechtigt Dritten überlässt oder die ihm obliegende Sorgfalt derart vernachlässigt und das Mietobjekt hierdurch erheblich gefährdet.“

10.  Haftung:

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermittler ist berechtigt, entweder dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzmietobjekt anzubieten oder den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen

11.  Datenschutz:

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

12.  Schlussbestimmungen:

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Eigentümer oder Vermittler behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Mietvertrages grundsätzlich nicht berührt. Für vorgenannte Fälle verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die sofern rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt. Nur sofern eine Anpassung nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Stand 27.08.2024

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