CORONA- INFO
Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt"
Für Schleswig-Holstein gilt vor dem Hintergrund dieses Beschlusses, dass zunächst bis zum 07.03..2021 keine Beherbergungsleistungen mehr in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen angeboten werden.
Stornierungsbedingungen während der Pandemie:
Die Stornierungsbedingungen sind abhängig von den geltenden Verordnungen. Bie einem Beherrbergungsverbot/Lockdown muss der Vermieter 100% der Übernachtungskosten auf Grund der Nichtmachbarkeit erstatten (rechtl. Bewertung DTV). Bei jeder Verordnung die vom Lockdown abweicht ist nicht im vorraus klar ob wir nach AGB oder nicht stornieren dürfen. In der Vergangenheit war die rechtliche Aussage vom Land Schleswig-Holstein dazu „solange Ihnen eine Möglichkeit zu Anreise gegeben ist, ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen“.