Kurabgaben-Erhebung :
Jeder erwachsene Besucher, der sich auf der Insel Amrum aufhält, entrichtet für die Bereitstellung und Unterhaltung der für Kurzwecke geschaffenen Einrichtungen eine Vergütung (Kurabgabe) nach der jeweils geltenden Satzung. Die Zahlung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang die Kureinrichtungen und Veranstaltungen in Anspruch genommen werden, sondern wird lediglich durch die Anwesenheit begründet. An- und Abreisetag zählen für die Berechnung der Kurabgaben zusammen als ein Tag. Als Nachweis für die Zahlung erhält der Gast die Gastkarte, ein Wertpapier mit Vorteilen. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person (gilt nicht für Gruppen) sowie Behinderte mit Kennzeichen »B« im Schwerbehinderten-Ausweis und deren Begleitperson sind kurabgabefrei! Die Gastkarte gilt auf der gesamten Insel Amrum und zum Teil auch für einen Ausflug zu den anderen Kur- und Badeorten in Schleswig-Holstein.
