Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Hausverwaltung Peter Lange vermittelt ausschließlich im Namen und für Rechnung der Objekteigentümer ohne eigene Haftung.
Dafür gelten folgende Bedingungen:
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten, ausgenommen bei Verhinderung durch höhere Gewalt. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 17:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr. Für die Berechnung der Miete zählen Anreise- und Abreisetag als ein Tag. Das Mietobjekt darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Anzahl der Personen bewohnt werden. Der Mieter haftet für alle während seiner Mietdauer verursachten Schäden. Bei Beanstandungen und Schäden ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Der Mieter wird nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe , die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z. B. schlechtes Wetter. Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner dem Gastgeber für den Mietpreis. Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall ein eingeschriebener Brief an die Hausverwaltung Peter Lange. In diesem Fall ist die Hausverwaltung Peter Lange berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nachfolgender Staffel zu berechnen. Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt , ist jeweils das Eingangsdatum des Briefes bei der Peter Lange Hausverwaltung.
Vor Mietbeginn | Ferienwohnung |
|---|---|
bis zu 45 Tage | 20% des Vertragspreises |
44 bis 30 Tage | 40% des Vertragspreises |
29 bis 22 Tage | 60% des Vertragspreises |
ab 21 Tage | 100% des Vertragspreises |
Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung im Krankheitsfall oder Tod empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritsversicherung.
Gerichtsstand: Niebüll
Quelle:
Haftungsauschluss von http://www.e-recht24.de/
Wohnen im Souterrain?
Souterrain (von französisch sous-terrain für ‚unterirdisch‘) oder Tiefparterre ist ein Synonym für das Untergeschoss oder auch Kellergeschoss eines Gebäudes, da dieses Geschoss (mit seinem Fußboden) unterhalb der Erdoberfläche liegt. Oft liegt das Souterrain nur halb unter der Erdoberfläche und kann dann auch befenstert sein, das folgende Geschoss liegt dann als Hochparterre ein halbes Geschoss über ihr. Von einem Souterrain(geschoss) wird allgemein nur dann gesprochen, wenn die entsprechenden Räume zum Wohnen, bzw. dem dauernden Aufenthalt von Personen dienen und entsprechend ausgelegt sind.
Es handelt sich i.d.R. nicht um umgenutzte Kellerräume, sondern um Räumlichkeiten, die schon beim Hausbau für Wohnzwecke vorgesehen waren: Souterrain-Räume sind auch im Sommer angenehm kühl und haben insgesamt ein gutes Raumklima. Solche Räume sind also keineswegs "kalt und feucht" oder "Rheumakeller", sondern meistens sehr angenehm.
Die Treppen zu den Wohnungen sind oft kurz (es ist ja nur eine halbe Geschoss-Höhe) und auch mit Gehbehinderung leichter zu meistern, als die Treppen in den ersten Stock.
Also: Keine Angst vor Souterrain-Wohnungen!

Besuch uns