Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Hausverwaltung Peter Lange vermittelt ausschließlich im Namen und für Rechnung der Objekteigentümer ohne eigene Haftung.


Dafür gelten folgende Bedingungen:

Der  Abschluss  des  Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur  Erfüllung, gleichgültig  auf  welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu  leisten, ausgenommen bei Verhinderung  durch  höhere  Gewalt. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer  am Anreisetag um 17:00 Uhr und endet  am  Abreisetag um 10:00 Uhr. Für die Berechnung der  Miete zählen Anreise- und Abreisetag als ein Tag. Das Mietobjekt darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Anzahl  der Personen bewohnt werden. Der Mieter haftet für alle während  seiner  Mietdauer verursachten Schäden. Bei Beanstandungen  und Schäden ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Der  Mieter  wird nicht dadurch von der Entrichtung des  vereinbarten  Mietpreises  befreit,  wenn  er aus  in  seiner  Person  liegenden Gründen von der Mietsache  keinen Gebrauch  macht.  Persönliche  Gründe  sind  alle  Gründe , die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie  z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw. oder solche, die der Vermieter  nicht zu vertreten hat, wie z. B. schlechtes  Wetter. Die Übernahme des  unveränderten  Mietvertrages  durch Dritte ist  möglich, bedarf  jedoch der ausdrücklichen  Zustimmung  des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag  ein und haftet  neben  dem  Hauptmieter  als  Gesamtschuldner  dem  Gastgeber  für  den Mietpreis. Der  Mieter  kann  vor Mietbeginn  jederzeit  vom  Mietvertrag  zurücktreten. Erforderlich ist in  jedem  Fall ein eingeschriebener Brief an die Hausverwaltung   Peter   Lange.  In  diesem  Fall  ist  die  Hausverwaltung  Peter  Lange  berechtigt, ohne  weiteren Nachweis  eine  pauschale  Entschädigung  nachfolgender  Staffel zu berechnen. Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigtem  Rücktritt ,  ist  jeweils  das  Eingangsdatum  des  Briefes  bei  der  Peter  Lange Hausverwaltung.

Vor Mietbeginn

Ferienwohnung

bis zu 45 Tage

20% des Vertragspreises

44 bis 30 Tage

40% des Vertragspreises

29 bis 22 Tage

60% des Vertragspreises

ab 21 Tage

100% des Vertragspreises

Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung im Krankheitsfall oder Tod empfehlen wir den Abschluss  einer Reiserücktritsversicherung.

Gerichtsstand: Niebüll

Quelle:

Haftungsauschluss von http://www.e-recht24.de/

Wohnen im Souterrain?

Souterrain (von französisch sous-terrain für ‚unterirdisch‘) oder Tiefparterre ist ein Synonym für das Untergeschoss oder auch Kellergeschoss eines Gebäudes, da dieses Geschoss (mit seinem Fußboden) unterhalb der Erdoberfläche liegt. Oft liegt das Souterrain nur halb unter der Erdoberfläche und kann dann auch befenstert sein, das folgende Geschoss liegt dann als Hochparterre ein halbes Geschoss über ihr. Von einem Souterrain(geschoss) wird allgemein nur dann gesprochen, wenn die entsprechenden Räume zum Wohnen, bzw. dem dauernden Aufenthalt von Personen dienen und entsprechend ausgelegt sind.

Es handelt sich i.d.R. nicht um umgenutzte Kellerräume, sondern um Räumlichkeiten, die schon beim Hausbau für Wohnzwecke vorgesehen waren: Souterrain-Räume sind auch im Sommer angenehm kühl und haben insgesamt ein gutes Raumklima. Solche Räume sind also keineswegs "kalt und feucht" oder "Rheumakeller", sondern meistens sehr angenehm.

Die Treppen zu den Wohnungen sind oft kurz (es ist ja nur eine halbe Geschoss-Höhe) und auch mit Gehbehinderung leichter zu meistern, als die Treppen in den ersten Stock.

Also: Keine Angst vor Souterrain-Wohnungen!