Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Hausverwaltung Peter Lange vermittelt ausschließlich im Namen und für Rechnung der Objekteigentümer ohne eigene Haftung.

Dafür gelten folgende Bedingungen:

Der  Abschluss  des  Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur  Erfüllung, gleichgültig  auf  welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu  leisten, ausgenommen bei Verhinderung  durch  höhere  Gewalt. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer  am Anreisetag um 17:00 Uhr und endet  am  Abreisetag um 10:00 Uhr. Für die Berechnung der  Miete zählen Anreise- und Abreisetag als ein Tag. Das Mietobjekt darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Anzahl  der Personen bewohnt werden. Der Mieter haftet für alle während  seiner  Mietdauer verursachten Schäden. Bei Beanstandungen  und Schäden ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Der  Mieter  wird nicht dadurch von der Entrichtung des  vereinbarten  Mietpreises  befreit,  wenn  er aus  in  seiner  Person  liegenden Gründen von der Mietsache  keinen Gebrauch  macht.  Persönliche  Gründe  sind  alle  Gründe , die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie  z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw. oder solche, die der Vermieter  nicht zu vertreten hat, wie z. B. schlechtes  Wetter. Die Übernahme des  unveränderten  Mietvertrages  durch Dritte ist  möglich, bedarf  jedoch der ausdrücklichen  Zustimmung  des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag  ein und haftet  neben  dem  Hauptmieter  als  Gesamtschuldner  dem  Gastgeber  für  den Mietpreis. Der  Mieter  kann  vor Mietbeginn  jederzeit  vom  Mietvertrag  zurücktreten. Erforderlich ist in  jedem  Fall ein eingeschriebener Brief an die Hausverwaltung   Peter   Lange.  In  diesem  Fall  ist  die  Hausverwaltung  Peter  Lange  berechtigt, ohne  weiteren Nachweis  eine  pauschale  Entschädigung  nachfolgender  Staffel zu berechnen. Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigtem  Rücktritt ,  ist  jeweils  das  Eingangsdatum  des  Briefes  bei  der  Peter  Lange Hausverwaltung.

Vor Mietbeginn 

Ferienwohnung  

bis zu 45 Tage 

  20%  des Vertragspreises 

44 bis 30 Tage 

  40%  des Vertragspreises 

29 bis 22 Tage 

  60%  des Vertragspreises 

ab 21 Tage 

100%  des Vertragspreises 

Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung  im  Krankheitsfall oder Tod empfehlen  wir  den  Abschluss  einer Reiserücktritsversicherung.

 

Gerichtsstand: Niebüll

 

Quelle
Haftungsauschluss von
http://www.e-recht24.de/